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23.4.2024 - 18:18

Kirchenvorstand in St. Matthäus

Die Mitglieder des Kirchenvorstands (KV) sind die gesetzlichen Vertreter der Pfarrgemeinde und bestimmen, ähnlich der Geschäftsführung einer GmbH oder dem Vorstand einer Aktiengesellschaft, über alle finanziellen und personellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde mit.

Vorsitzender ist stets der Leitende Pfarrer, den Stellvertreter wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte. Der Öffnet internen Link im aktuellen FensterPfarrgemeinderat entsendet eines seiner Mitglieder als Beobachter zu den KV-Sitzungen, umgekehrt nimmt auch ein KV-Mitglied an den PGR-Sitzungen teil.

Alle drei Jahre wird die Hälfte der KV-Mitglieder durch die Kirchengemeinde für sechs Jahre neu gewählt. Dadurch ist sichergestellt, dass das Wissen des KVs nicht verloren geht.

Während die ehemaligen Gemeindeteile St. Theresia und St. Norbert schon einige Jahre einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat hatten, waren die Kirchenvorstände von St. Norbert und St. Theresia bis zum 31.12.2006 jeweils nur für ihre Gemeinde zuständig.

Am 8. November 2009 fanden die ersten regulären Wahlen des Kirchenvorstands von St. Matthäus statt, bei der die Hälfte der Mitglieder für 6 Jahre neu gewählt wurde.