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19.4.2024 - 1:22

Gremien

Jede katholische Gemeinde im Erzbistum Köln wird durch zwei "offizielle" Gremien vertreten:

  • den Pfarrgemeinderat sowie
  • den Kirchenvorstand

Während dem Kirchenvorstand insbesondere die Vermögensverwaltung der Gemeinde obliegt, und nur er verbindliche Verträge im Namen der Kirchengemeinde schließen kann (z.B. Arbeitsverträge), ist die Aufgabe des Pfarrgemeinderates als Beratungsgremium des Pfarrers in seelsorglichen Fragen festgelegt. Darüber hinaus soll er die Aktivitäten der einzelnen Gruppen und Vereine der Gemeinde koordinieren und das soziale sowie gesellschaftliche Engagement übernehmen.

Beide Gremien werden demokratisch gewählt:

  • der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre von allen Gemeindemitgliedern ab 16 Jahren gewählt. Zur Wahl stehen immer alle Mitglieder.
    • Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wählen aus ihrer Mitte dann eine/n Vorsitzende/n, eine/n stv. Vorsitzende/n sowie bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der Pfarrer ist immer geborenes Mitglied des Vorstandes.
    • Der Pfarrgemeinderat wählt darüber hinaus ein Mitglied aus seiner Mitte, welches die Pfarrgemeinde in der Vollversammlung des Katholikenrates Düsseldorf vertritt.
  • der Kirchenvorstand wird alle drei Jahre von allen Gemeindemitgliedern ab 18 Jahren gewählt. Zur Wahl steht jedoch immer nur die Hälfte der Mitglieder, damit eine Kontinuität besser gewährleistet wird. 
    • Die Mitglieder des Kirchenvorstandes wählen alle drei Jahre aus ihrer Mitte eine/n stv. Vorsitzende/n. Der Pfarrer ist immer der Vorsitzende des Kirchenvorstandes.
    • Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte zwei Mitglieder, welche die Kirchengemeinde in der Vollversammlung des Gemeindeverbandes Düsseldorf vertreten.

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