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Kirchenvorstand in St. Matthäus
Die Mitglieder des Kirchenvorstands (KV) sind die gesetzlichen Vertreter der Pfarrgemeinde und bestimmen, ähnlich der Geschäftsführung einer GmbH oder dem Vorstand einer Aktiengesellschaft, über alle finanziellen und personellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde mit.
Vorsitzender ist stets der Leitende Pfarrer, den Stellvertreter wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte. Der
Pfarrgemeinderat entsendet eines seiner Mitglieder zu den KV-Sitzungen, umgekehrt nimmt auch ein KV-Mitglied an den PGR-Sitzungen teil.
Der Kirchenvorstand wird seit 2025 alle vier Jahre neu gewählt (vorher alle drei Jahre zur Hälfte).
Während die ehemaligen Gemeindeteile St. Theresia und St. Norbert schon einige Jahre einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat hatten, waren die Kirchenvorstände von St. Norbert und St. Theresia bis zum 31.12.2006 jeweils nur für ihre Gemeinde zuständig.
Am 8. November 2009 fanden die ersten regulären Wahlen des Kirchenvorstands von St. Matthäus statt.